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Sportbootführerscheine & Funkzeugnisse

Antrag auf Ausstellung eines amtlich anerkannten UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) ohne Prüfung

Hinweis

Bitte gehen Sie mit dem Antrag folgendermaßen vor:

Den Antrag am PC/Tablet/Smartphone ausfüllen. Anschließend "Antrag absenden".

Sie erhalten eine Bestätigungsemail mit dem Antrag, den Sie unterschrieben und mit den erforderlichen Anlagen postalisch an die in der Bestätigungsemail genannte Adresse senden.


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Ich beantrage die Ausstellung eines
UBI gegen Vorlage eines Funkzeugnisses, das zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk berechtigt
, u. a.
  • ABZ (Allgemeines Betriebszeugnis für Funker), ausgestellt bis 31.12.2002
  • GOC (General Operator’s Certificate), ausgestellt bis 31.12.2002
  • BZ I (Beschränkt Gültiges Betriebszeugnis für Funker I)
  • BZ II (Beschränkt Gültiges Betriebszeugnis für Funker II)
  • UKW-Sprechfunkzeugnis (Beschränkt Gültiges Sprechfunkzeugnis für Ultrakurzwellen)
  • Allgemeines Sprechfunkzeugnis (Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Seefunkdienst)

Dem Antrag liegen bei:
1. das umzuschreibende UKW-Funkzeugnis im Original oder als beglaubigte Kopie.
2. aktuelles Passbild (35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung), mit Namen auf der Rückseite.
3. ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat über die Ausstellungsgebühr in Höhe von € 43,98 ggf. zzgl. Auslandsporto.
4. bei Namensänderung eine Kopie der Namensänderungsurkunde, z. B. Heiratsurkunde.

Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten gemäß Art. 12 DS-GVO siehe  www.sportbootfuehrerscheine.org/datenschutz



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