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Sportbootführerscheine & Funkzeugnisse

Antrag auf Zulassung zur Prüfung für den Sportbootführerschein (SBF) gemäß § 3 und § 4 SpFV

Hinweis

Bitte gehen Sie mit dem Antrag folgendermaßen vor:

Den Antrag am PC/Tablet/Smartphone ausfüllen. Anschließend "Antrag absenden".

Sie erhalten eine Bestätigungsemail mit dem Antrag, den Sie unterschrieben und mit den erforderlichen Anlagen postalisch an die in der Bestätigungsemail genannte Adresse senden.



Ausgewählte Prüfung:

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Hiermit beantrage ich die Zulassung zum Erwerb des SBF und die Erteilung der Fahrerlaubnis für folgende(n) Geltungsbereich(e) insgesamt:

Der SBF wird erst nach Bestehen aller Teilprüfungen für die beantragten Geltungsbereiche und Antriebsarten ausgestellt.

Ich möchte folgende Teilprüfung(en) ablegen:



Bei Nichterscheinen wird eine Gebühr in Höhe der beantragten Leistung (max. 25,00 EUR) erhoben.

Auf eine schriftliche Einladung zur Prüfung verzichte ich, da mir der Prüfungstermin bereits bestätigt wurde.



Für Praxisprüfung ggf. Name Ausbildungsstätte/Boot::



Soll die Sportbootführerscheinkarte auch für bereits vorhandene Fahrerlaubnisse (SBF Seeschifffahrtsstraßen/Binnenschifffahrtsstraßen) ausgestellt werden, so sind diese mit diesem Antrag oder spätestens am Tag der bestandenen (letzten Teil-)Prüfung im Original einzureichen.

Erklärungen
Eine amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten wurde mir nicht entzogen; ein amtlicher SBF mit den beantragten Geltungsbereichen/Antriebsarten wurde mir noch nicht erteilt. Mir ist bekannt,
  • dass die Prüfungsunterlagen und Gebühren mindestens eine Woche vor dem Prüfungstermin beim Prüfungsausschuss vorliegen müssen, damit die Prüfung durchgeführt werden kann,
  • dass die Prüfung bei Nichtbestehen nicht am gleichen Tag wiederholt werden kann,
  • dass alle Prüfungsteile innerhalb eines Jahres bestanden sein müssen,
  • dass bei wissentlich falschen Angaben die Fahrerlaubnis nicht erteilt/entzogen werden kann.

Beizubringende Unterlagen
  • Tauglichkeitsnachweis nach dem Muster der Anlage 2 SpFV (nicht älter als ein Jahr) oder durch Prüfung erworbener Sportbootführerschein (in Kopie), der bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr ist,
  • Bewerber über 18 Jahre: gültiger Kfz-Führerschein (in Kopie), der im Original oder als beglaubigte Kopie (nicht älter als 6 Monate) am Prüfungstag vorgelegt werden muss; oder ein Führungszeugnis nach den Vorschriften des Bundeszentralregistergesetzes, wenn ein gültiger amtlicher Kfz-Führerschein nicht vorgelegt wird,
  • aktuelles Passbild (35 mm x 45 mm, ohne Kopfbedeckung);
  • soweit erteilt, Fotokopien amtlicher Sportbootführerscheine; zur Befreiung von Prüfungsteilen am Prüfungstag im Original vorlegen,
  • am Prüfungstag ist ein Identitätsnachweis vorzulegen.



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